Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Wald und Baum, Ihr Förster zum Mieten – zur Startseite Telefon 0173 6166842

Leistungen

Verkehrssicherheit an Straßen

Regelkontrolle von Alleen, Einzelbäumen und flächigen Beständen

Wer Bäume an Straßen, Rad- oder Gehwegen besitzt, muss für ihre Verkehrssicherheit sorgen. Wir kontrollieren und dokumentieren das für Kommunen, Städte und Landesämter.

Herbstlich gefärbte Allee entlang einer Landstraße, die Bäume stehen dicht am Fahrbahnrand.

Deutschland ist ein grünes Land, geprägt von vielen Waldflächen und auch Alleen. Damit einher geht die Pflicht, dieses Landschaftsbild zu pflegen und zu erhalten — und dafür zu sorgen, dass von den Bäumen keine Gefahr ausgeht.

Was der Gesetzgeber verlangt

Gefordert ist eine regelmäßig wiederkehrende Kontrolle der Wald- und Baumbestände auf ihre Verkehrssicherheit hin. Die erste Sichtkontrolle erfolgt durch eine kundige Person und schließt eine entsprechende Dokumentation mit ein. Darin werden die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustandes ausgewiesen oder weiterführende Untersuchungen veranlasst.

Sachsen erschließt mit seinem Straßennetz Ballungsräume genauso wie siedlungsarme Gebiete. Angrenzend an Autobahnen, Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen finden sich ausgedehnte Waldflächen, Baumalleen und Einzelbäume, die den verschiedensten Eigentümern gehören. Alle eint die Pflicht, für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu sorgen.

Flächige Bestände: die Negativkontrolle

Die Kontrolle flächiger Waldbestände entlang von Straßen, Radwegen oder hinter bebauten Flächen erfolgt in aller Regel nicht mehr einzelbaumweise. Hier erachtet auch die aktuelle Rechtsprechung eine sogenannte Negativkontrolle im Gefahrenbereich von zwei Baumlängen mit entsprechender Dokumentation als zielführend und zumutbar.

Wer bei uns kontrolliert

Für die Baumkontrolle stehen Ihnen FLL-zertifizierte Baumkontrolleure mit mehrjähriger Erfahrung zur Verfügung. Im Feld arbeiten wir mit GPS-fähigen Outdoor-Tablets, die in der Regel für alle gängigen digitalen Kataster einsetzbar sind.

Für Gemeinden, Städte und Landesämter

Ersterfassung und Regelkontrolle von Straßenbegleitgrün lassen sich als digitales Baumkataster führen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.