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Wald und Baum, Ihr Förster zum Mieten – zur Startseite Telefon 0173 6166842

Leistungen

Baumkontrolle, Waldbetreuung und Kataster – einzeln beauftragbar

Unser Spektrum umfasst die Baumkontrolle, nicht die ausführende Baumpflege, und die Betreuung von Waldbesitzern in Fragen der Bewirtschaftung. Jede Leistung lässt sich einzeln beauftragen.

Drei Felder, ein Ansprechpartner

Verkehrssicherheit an Straßen

Ihre Alleebäume und Waldränder an Straßen und Radwegen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Wir übernehmen das – und schreiben es so auf, dass es im Ernstfall trägt.

  • Sichtkontrolle nach FLL-Richtlinie
  • Negativkontrolle flächiger Bestände
  • Vollständige Dokumentation
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Waldbetreuung

Sturm, Borkenkäfer oder ein Hieb, der ansteht: Wir finden die Grenzen, suchen den Unternehmer, vermarkten das Holz und forsten wieder auf.

  • Hieb planen und begleiten
  • Holz am Markt verkaufen
  • Fördermittel beantragen
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Digitale Baumkataster

Wir erfassen Ihr Straßenbegleitgrün im Feld mit GPS-fähigen Outdoor-Tablets und spielen die Daten in Ihr Kataster ein – Ersterfassung wie Regelkontrolle.

  • Ersterfassung per GPS
  • Gängige Katastersysteme
  • Ausschreibung und Projektierung
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So läuft das ab

  1. Schritt 1

    Anrufen oder schreiben

    Sie schildern kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen gleich am Telefon, ob und wie wir helfen können.

  2. Schritt 2

    Vor Ort ansehen

    Wir kommen raus, sehen uns Bestand oder Baumreihe an und machen Ihnen ein Angebot für genau diese Maßnahme.

  3. Schritt 3

    Machen und dokumentieren

    Wir führen durch und übergeben Ihnen die Unterlagen – Kontrollprotokoll, Katasterdaten oder Hiebsabrechnung.

Wie abgerechnet wird

Die Betreuung und ihre Vergütung erfolgen nicht nach einem jährlichen Pauschalsatz je Festmeter oder Hektar, sondern projektbezogen nach der jeweiligen Beauftragung. Vor allem der aussetzende Betrieb ist dabei im Vorteil: Kosten fallen nur an, wenn auch eine forstliche Maßnahme durchgeführt wird.

So individuell wie der Wald und sein Besitzer sind folglich die vertraglichen Vereinbarungen. Sprechen Sie uns an, dann klären wir das für Ihren Fall.